Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Unternehmerbande KG ist ein Unternehmensnetzwerk mit Sitz am Meinbergstr. 69, 44269 Dortmund.

Die geschäftliche Tätigkeit beschränkt sich hauptsächlich auf das Betreiben des Netzwerks – hierzu gehören bspw. das Veranstalten von Events, Seminaren o.ä.

Ganz nach dem Motto „Gemeinsam. Austausch. Wachstum.“ leben wir mit unseren Mitgliedern das regionale Netzwerken aus.

Der Rahmen in dem sich die Mitglieder der Unternehmerbande bewegen, wird durch Richtlinien festgelegt. Diesen wird bei Unterzeichnung des Aufnahmeantrags durch jedes Mitglied zugestimmt. Ebenfalls werden mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags die nachfolgenden Bedingungen akzeptiert und als verbindlich angesehen.

1. Vertragsart und Vertragsleistung

Bei dem hier vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag. Gegenstand der Leistung ist das Betreiben eines Unternehmernetzwerks.

Jedes Mitglied erhält Zugang zur exklusiven Die Unternehmerbande-App & die Möglichkeit an den einzelnen Events der Unternehmerbande teilzunehmen.

2. Branchen-Exklusivität

Aus jeder Branche kann jeweils nur eine Unternehmung Mitglied eines der Unternehmerbande werden. Ein Mitglied kann jeweils nur ein Fachgebiet belegen. Jedes Mitglied hat sich im Netzwerk mit der Unternehmung/dem Fachgebiet vorzustellen, mit welches es dem Netzwerk beigetreten ist.

Bei vorheriger Absprache und Zustimmung betroffener Mitglieder, kann eine Mehrfachbelegung stattfinden.

3. Natürliche und juristische Personen

Es können mehrere natürliche Personen als Vertreter einer juristischen Person Mitglied werden – bspw. mehrere Geschäftsführer einer GmbH.

Eine Unternehmung kann darüber hinaus einen oder mehrere auserwählte Mitarbeiter berechtigen.

4. Abgabe des Aufnahmeantrags

Mit Abgabe des Aufnahmeantrags beginnt der Bewerbungsprozess als Mitglied der Unternehmerbande.

5. Prüfung der Aufnahmeanträge

Die Geschäftsführung der Unternehmerbande KG überprüft die Aufnahmeanträge.

In besonderen Fällen ist die Unternehmerbande KG berechtigt, einzelne Mitglieder zur Prüfung einzubeziehen – insb. wenn die Branchen-Exklusivität gefährdet ist.

6. Aufnahme des Bewerbers

Die Unternehmerbande KG kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen einen Bewerber ablehnen bzw. eine Vertragsverlängerung verweigern. Hat die Unternehmerbande KG den Zahlungseingang bestätigt, kommt der Vertrag zwischen dem Bewerber und der Unternehmerbande KG zustande.

7. Ablehnung der Bewerbung

Wird die Bewerbung abgelehnt, bietet die Unternehmerbande KG ggf. einen Platz auf der Warteliste an. Dem Unternehmer steht es für diesen Fall frei zu erklären, ob und wie lange er an seiner Bewerbung festhalten will.

8. Vertragsdauer

Der Vertrag ist gemäß dem Antrag des Bewerbers auf 12 Monate abgeschlossen. Der Vertrag beginnt bei Bewerbungen ab dem Ersten des folgenden Monats. Es gilt das Bewerbungsdatum, nicht das Datum des Zahlungseingangs.

9. Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich jährlich, ohne dass es einer ausdrücklichen Vertragsverlängerung bedarf. Der gültige Jahresbeitrag ist bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der bisherigen Mitgliedschaftsdauer zu bezahlen.

10. Zahlung

Bei Antragstellung sind ein jährlicher bzw. zwei halbjährliche Beträge für die Teilnahme am Netzwerk im Voraus zu bezahlen.

Pro Mitglied einer Unternehmung mit mehr als einer Arbeitskraft (ausgenommen Mini-Job) beträgt die Mitgliedsgebühr 600,- € zzgl. MwSt – insg. also 714,- € jährlich (357 € halbjährlich).
Für jedes weitere Mitglied der selbigen Unternehmung beträgt die Mitgliedsgebühr 300.- € zzgl. MwSt € – insg. also 357,- € jährlich (178,50 € halbjährlich).

Der Betrag für die Teilnahme kann durch Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift im Abbuchungsverfahren eingezogen werden. Ein Widerspruch gegen die Abbuchung ist nicht möglich. Der Jahresbeitrag für Neuverträge wird anteilig bis zum Ende des Geschäftsjahres berechnet. Die Bewirtungskosten für die einzelnen Veranstaltungen sind in der Leistung der Unternehmerbande KG nicht enthalten und werden einzeln für die Veranstaltungen abgerechnet.

Die Bewirtungskosten für jedes Event sind spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.

11. Verspätungszuschläge

Erfolgt die Zahlung nicht bis zur oben genannten Frist, fällt ein Verspätungszuschlag in Höhe von 20,- € zzgl MwSt. – insg. also 23,80 € – an. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags vier Wochen nach Beginn der neuen Mitgliedschaft immer noch nicht eingegangen, erfolgt automatisch eine Deaktivierung des Mitgliedszugangs in der Netzwerk-App.

12. Fachgebietskonflikt

Die Unternehmerbande KG versucht durch sehr genaue Prüfung jedes Aufnahmeantrags Fachgebietskonflikte zu vermeiden. Sollte jedoch trotzdem ein Fachgebietskonflikt auftreten, ist das Mitglied verpflichtet, bei uns eine (informelle) Beschwerde einzureichen, sodass wir schnellstmöglich eine Lösung erarbeiten können.

13. Vertragsbeendigung

Der Vertrag läuft auf bestimmte Dauer (12 Monate). Der Vertrag verlängert sich jährlich, ohne dass es einer ausdrücklichen Vertragsverlängerung bedarf. Die Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten vor Ablauf des Vertrags.

Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Festvertragslaufzeit ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.

14. Verpflichtungen der Unternehmerbande KG

Verpflichtungen von der Unternehmerbande KG ist der ordnungsgemäße Betrieb des Netzwerks – hierzu gehören insb. ein Abendevent pro Quartal, ein Business-Frühstück pro Monat & das Bereitstellen der internen Netzwerk-App.

15. Verpflichtungen des Mitglieds

Zahlung des Jahresbeitrages, aktive Partizipation im Netzwerk, Einhaltung der Netzwerkregeln & -richtlinien, Übernahme der eigenen Bewirtungskosten bei den Abendevents und den Business-Frühstücks, sowie die Teilnahme an mind. einem Event pro Vertragsjahr. Das Mitglied ist verpflichtet, seine berufsbezogenen Daten in die Unternehmerbande-App einzugeben und aktuell zu halten. Außerdem müssen nach dem Beitritt in die Unternehmerbande innerhalb von 7 Tagen sowohl das Logo als auch eine Unternehmens- und Leistungsbeschreibung bereitgestellt werden.

16. Rückerstattung von Beiträgen

Die Unternehmerbande KG erstattet grundsätzlich keine Beiträge zurück, auch dann nicht, wenn die mit der Mitgliedschaft verbundenen Erwartungen nicht erfüllt, die Treffen nicht oder nicht der vorgesehenen Häufigkeit oder Teilnehmerzahl abgehalten werden oder das Mitglied nicht teilnehmen konnte oder der Vertrag von der Unternehmerbande KG gekündigt wurde.

17. Fachgebietswechsel

Wenn ein Mitglied das Fachgebiet wechseln möchte, muss eine neue Bewerbung für mindestens 12 Monate abgegeben und die Zustimmung der Unternehmerbande KG für den Wechsel eingeholt werden.

18. Beschwerden

Werden Beschwerden über ein Mitglied von anderen Mitgliedern vorgebracht, überprüft die Geschäftsführung der Unternehmerbande KG diese im Rahmen seiner Möglichkeiten und trifft geeignete Maßnahmen. Die Beschwerden müssen schriftlich vorgetragen werden. Der Geschäftsführung ist das Recht vorbehalten, die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zu beenden.

19. Haftung

Die Unternehmerbande KG haftet nicht für seine Mitglieder. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ideelle oder mittelbare Schäden sowie reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

Haftungsausschluss für Eventteilnahme:

Durch die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erklärt sich jedes Mitglied damit einverstanden, dass es auf eigene Gefahr handelt. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die während der Teilnahme an einem Event auftreten können. Jedes Mitglied

ist für sein eigenes Wohlergehen und seine Sicherheit verantwortlich und sollte entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.

20. Änderung der AGB

Die Unternehmerbande KG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Netzwerkregeln und -richtlinien zu ändern. Die Änderung ist verbindlich, sobald sie dem Mitglied in geeigneter Form bekannt gegeben wurde.

21. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Auseinandersetzungen mit der Gesellschaft ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.

22. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.